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Ambulanter Pflegedienst Freunde pflegen

Freunde pflegen unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause nach § 36 SGB XI. Dies ermöglicht Betroffenen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Freunde pflegen können alle Leistungen direkt mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen. Unsere Angebote:
 
Betreuung
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder Aufrechterhaltung sozialer Kontakte.
Pflegeberatung 
Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen. Über unsere Pflegeberatung fördern wir die Qualität der häuslichen Pflege, der  regelmäßigen  Hilfestellung  und  praktischen  pflegefachlichen  Unterstützung  der häuslich Pflegenden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Wäsche waschen, Kochen, Unterhaltsreinigung.
 
 
Der erste Kontakt
In der Regel tauschen wir uns beim ersten Kontakt per Telefon aus. Im nächsten Schritt kommen wir zu Ihnen nach Hause. Dabei lernen Sie unsere Mitarbeiterin bzw. unseren Mitarbeiter kennen. Wir führen ein Aufnahmegespräch bei Ihnen vor Ort durch und vereinbaren die Inhalte und Termine der pflegerischen und betreuerischen Unterstützung. Wunschgemäß kommt immer die gleiche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter zu Ihnen. Somit kann ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden.
Fragen zur Abrechnung, der Kostenübernahme oder zu unseren Dienstleistungen beantworten wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 089-14 90 26 81-33 oder 089-14 90 26 81-34.
Freunde pflegen ist Partner der Pflegekassen, der Krankenkassen, der Landeshauptstadt München und des Bezirks Oberbayern. 

Kostenübernahme

Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige mtl. in Höhe ihres jeweiligen Pflegegrads für Pflege und Betreuung zu Hause beanspruchen.
 
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen mtl. 125,- €  Entlastungsleistungen für Betreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen (§45b SGB XI) zur Verfügung.

Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige erhalten bei stunden-, tage- oder wochenweiser Verhinderung Zuschüsse. Ab Pflegegrad 2 erhält man pro Jahr 1.612 € für max. 42 Tage. Bei Nichtnutzung von Kurzzeitpflege sind bis zu 2.412 € pro Jahr möglich.

Pflegeberatung
Bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr. Ab Pflegegrad 2 (§ 37 (3) SGB XI) ist die Pflegeberatung verpflichtend vorgeschrieben.
 
 
 
Weitere Infos und Anfragen gerne telefonisch unter 089 - 14 90 26 81 133 oder -134 oder über unser Kontaktformular.

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